Samstag, 31. Oktober 2009

Für Mariechen

Nachdem mein liebes Mariechen irgendwie ein Problem mit der traditionellen Form der Mundkommunion hat, noch ein paar Argumente pro Mundkommunion:
  1. Ein Priestermangel ist, wie man sieht, hier völlig ausgeschlossen.
  2. Es sieht irgendwie schöner aus.
  3. Auf jeden Fall ist es feierlicher.
  4. Im Moment gibt es in Deutschland bestimmt keine Massenbasis für die Mundkommunion
  5. Aber es ist feststellbar, daß die MK auf dem aufsteigenden, die HK auf dem absteigenden Ast ist.
  6. Es paßt in jedem Fall besser zu FlowerPower.
  7. Ranjith ist DAFÜR.

Montag, 26. Oktober 2009

Survivor


   Drogenexzesse gehörten für Musiker des psychedelic rock zum way of life. Grace Slick, die Sängerin von Jefferson Airplane hat über Drogen nicht nur gesungen - wovon in dem Song "White Rabbit" die Rede war, konnte jeder begreifen, der sich nicht die Hose mit der Kneifzange anzog. Grace hat, wie Ihre Freunde Janis Joplin und Jim Morrision den Lebensstil des sex an´drugs an´rock n´roll nicht nur besungen, sondern auch gelebt. Keine Droge, die sie sich nicht mal versuchsweise reingezogen hat. Und es ist wahrscheinlich einfacher aufzuzählen, mit welchem prominenten Rockmusiker sie keine Affäre hatte, als umgekehrt.
    Grace hat diesen Lebensstil des Live Fast, Love Hard, Die Young überlebt. Anders als Janis Joplin, Jimi Hendrix oder Jim Morrison, der schon zu Woodstock-Zeiten so weggefreakt war, so völlig daneben, daß in die Veranstalter nicht mehr einladen mochten.
   Am Donnerstag wird sie siebzig. 

Sonntag, 25. Oktober 2009

Nervthema Halloween

   Das Tellerhafte naht heran, würde der Dichter sagen. Das nervigste Fest des Jahres naht heran, sage ich, und das ist für mich Halloween. Nicht daß ich etwa Probleme mit dem Fest als solches hätte. Nö, immer eine Tüte mit Süßzeug im Haus. Wegen der Kinder. Und Heiligenbildchen, ganz kleine, winzige, mit Goldrand, so wie Kinder sie mögen. 
    Nervig, weil dieses eigentlich urkatholische Fest heute so was ist wie das Zuckerfest einer völlig säkularisierten Kultur. Und keiner mehr Ahnung hat von seinen Ursprüngen. Die Christen am wenigsten. So ist der Wunsch, das Fest irgendwie umzubenennen in Gemeinden jeglicher Konfession weit verbreitet. Wer in Google "Statt Halloween" eingibt, findet tausende von Meldungen.
   Bei dem Wort Halloween handelt es sich aber nun um eine verkürzte Version des Begriffs All Hallow´s Eve(ning). Soweit sind sich die Gelehrten einig. Die amerikanischen jedenfalls, und die müssens ja wissen. Warum also umbenennen?
    Statt dessen wäre etwas Geschichtsunterricht von Nöten. Daran scheint es mittlerweile gewaltig zu hapern. Die Erläuterungen zur Geschichte von Allerheiligen im "Neuen Schott" sind z.B. mindestens unvollständig. Im "Alten Schott" findet sich noch folgende Erklärung. Die Ostkirche feiert ein Fest aller heiligen Märtyrer seit dem 4. Jahrhundert bis heute am letzten Tag der Pfingstoktav. 
   Im Jahr 609 oder 610 weihte Papst Bonifatius der IV das Pantheon zur Kirche der Heiligen Maria und Aller Märtyrer. Dafür soll Bonifatius 28 Wagenladungen menschlicher Knochen aus den Katakomben herangeschafft haben. Das Thema "Märtyrer" und Knochen solle man sich also merken, wenn es um Allerheiligen geht. Warum Gregor IV das Fest nun auf den 1. November verlegte ist, soweit ich das sehe Gegenstand vieler Spekulationen, eine schlüssige und nachvollziehbare Begründung finde ich nirgendwo. Möglich, daß der finstere November eher zu einem Totenfest passt als der Frühlingsmonat Mai.
   Die Traditionen von Halloween lassen sich meist ohne Probleme auf christlichen Totenkult zurückführen. Daß da heidnische Bräuche mitschwingen, beweist nicht das Gegenteil. Die Existenz vorchristlicher Totenkulte beweist nicht, daß der spezifisch christliche, genauer katholische Kult des Gedenkens, des Gebets und des Opfers für die Toten, der ja aber seine spezifisch katholische Gestalt hat, nicht genuin jüdisch-christlichen Ursprungs ist.
   Daß aus Halloween ein Hollywood-Spektakel geworden ist, gewissermaßen Holloween statt Halloween, hat seine Ursache in der Kritik der Reformation an der spezifisch katholischen Form des Gebets und des Opfers für die Toten. Die Fürbitte für die Toten, um sie aus dem Fegefeuer zu erlösen erschien nun sinnlos, seine Bedeutung geriet in Vergessenheit., und daß der banale Mummenschanz Holloween ausgerechnet im mehrheitlich protestantischen Nordamerika entstand, hat seinen Grund in dieser völligen Ignoranz gegenüber den Inhalten des katholischen Totenkults.
    Aber sagt das etwas gegen den Brauch, Totenlichter (Kürbislaternen) zu tragen, Knochenmänner spazierenzuführen, Speiseopfer zu bringen (die man dann selber essen darf)? Darf man sich am Allerheiligen-Abend gruseln? Ich denke an die 28 Wagenladungen voller Knochen von Menschen, von denen man glaubte,  daß sie den Märtyrertod starben. Grusel kann durchaus eine fromme Übung sein.

Freitag, 23. Oktober 2009

Advocatus et non latro

   Ja. die Juristen. Der BGH hat es in der Entscheidung, die das BVerfG in der gestern zitierten Entscheidung aufgehoben hat, noch abgelehnt, die Regelung, nach der in der öfffentlich-rechtlichen Betriebsrente Hinterbliebenen von homosexuellen Lebenspartnern keine Hinterbliebenenrente gewährt wird, für verfassungswidrig anzusehen. Begründung:
Im Übrigen wertet die an den Familienstand geknüpfte rechtliche Bevorzugung von Verheirateten die Gemeinschaften gleichgeschlechtlicher Partner nicht ab, sondern behandelt sie ihrer Eigenart entsprechend. Die Begünstigung von Verheirateten dient der Förderung auf Dauer eingegangener heterosexueller Gemeinschaften im Hinblick auf die Fortpflanzung und Erziehung des eigenen Nachwuchses, einem für die Zukunft der Gesellschaft wesentlichen Anliegen, zu dem gleichgeschlechtliche Partnerschaften als solche auch im Hinblick auf die inzwischen bestehende Möglichkeit einer Kindesadoption (§ 9 LPartG i. d. F. vom 15. Dezember 2004) typischerweise nicht in gleicher Weise beitragen können. Demgemäß hat die Bundesregierung in einer Fragestunde des Deutschen Bundestags den Standpunkt vertreten, die Richtlinie schränke den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie nicht ein und gebiete keine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe (BT-PlProt. 14/ 86, S. 7938).
   Goldene Worte. Leider nicht golden genug, um den Ersten Senat des BVerfG, der auch schon das LPartG mit seiner rot-grün-liberalen Mehrheit durchgewunken hat, zu überzeugen.
   Reden wir also besser darüber, wie gute Juristen sein sollten. Sie sollten sein wie dieser hier, den der berühmte Maler Rogier van der Weiden proträtiert hat, Saint Ives von Tréguier, wo man ihm eine beeindruckende gotische Kathedrale im Flamboyant-Stil der Gotik errichtet hat. Auf seinem Epitaph liest man die Worte: "Sanctus Ivo erat brito, advocatus et non latro, res miranda populo." Sankt Ivo war Bretone, Advocat doch kein Dieb, ein Wunder dem Volk." 
    In den Augen des Volkes waren die römisch-rechtlich ausgebildeten Juristen und Advokaten, die im Sold der Reichen und Mächtigen standen, nichts als hinterhältige Diebe. 
   Ivo, der Patron der Advokaten und Juristen, der Beschützer der Armen, Witwen und Waisen war ein gerechter Richter und später Advokat. Die Witwen und Waisen, die unter dem Schutz des Heiligen Ivo stehen, werden das Urteil des Verfassungsgerichts ausbaden müssen. Auf die Kasse, die vorwiegend für die Witwen und Waisen eingerichtet wurde, haben nunmehr auch die Hinterbliebenen kinderloser Homosexueller Zugriff, ein Zugriff, der vorwiegend den Anspruch der Witwen und Waisen schmälern wird. 
   Saint Ives, priez pour nous. 
   Werde wohl nächstes Jahr wieder an der Wallfahrt des Heiligen Ivo teilnehmen.

Donnerstag, 22. Oktober 2009

Dammbruch für die Homo-Ehe

   Möglicherweise bedeutet die heutige Entscheidung des BVerfG, daß der Traum/Alptraum von der "Zerschlagung der bürgerlichen Ehe" als einer auf die Zeugung von Nachkommen ausgerichteten Verbindung eines Mannes und einer Frau Wirklichkeit geworden ist. In einer Entscheidung, in der es vordergründig nur um Rentenanwartschaften aus einer Betriebsrente geht, hat das Bundesverfassungsgericht erstmals entschieden, daß die Verfassung die Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften und "konventioneller" Ehen gebietet. Die Kernsätze:
Ein Grund für die Unterscheidung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft kann auch nicht darin gesehen werden, dass typischerweise bei Eheleuten wegen Lücken in der Erwerbsbiographie aufgrund von Kindererziehung ein anderer Versorgungsbedarf bestünde als bei Lebenspartnern. Nicht in jeder Ehe gibt es Kinder. Es ist auch nicht jede Ehe auf Kinder ausgerichtet. Ebenso wenig kann unterstellt werden, dass in Ehen eine Rollenverteilung besteht, bei der einer der beiden Ehegatten deutlich weniger berufsorientiert wäre. Das in der gesellschaftlichen Realität nicht mehr typusprägende Bild der „Versorgerehe“, in der der eine Ehepartner den anderen unterhält, kann demzufolge nicht mehr als Maßstab der Zuweisung von Hinterbliebenenleistungen dienen.

Umgekehrt ist in eingetragenen Lebenspartnerschaften eine Rollenverteilung dergestalt, dass der eine Teil eher auf den Beruf und der andere eher auf den häuslichen Bereich einschließlich der Kinderbetreuung ausgerichtet ist, ebenfalls nicht auszuschließen. In zahlreichen eingetragenen Lebenspartnerschaften leben Kinder, insbesondere in solchen von Frauen. Der Kinderanteil liegt bei
eingetragenen Lebenspartnerschaften zwar weit unter dem von Ehepaaren,  ist jedoch keineswegs vernachlässigbar.

   Damit hat die eigentlich irre Idee, daß Homo-"Ehen" - die "natürlich" kinderlos sind - zweigeschlechtlichen Ehen --die ebenso "natürlich" mit Kindern gesegnet sind - gleichzustellen sind, auch das deutsche Verfassungsgericht erfasst. Wenn die Juristen anfangen durchzudrehen, tun sie das meist hammelherdenweise.
   Saint Ives priez pour nous! Oder besser - schmeiß Hirn vom Himmel.
   Die schlichte katholische Lösung, daß eine Ehe, die nicht auf  Kinder ausgerichtet ist, nicht als solche bezeichnet werden kann - (und nach c.i.c. anulliert bar ist)  - ist den Damen und Herren RichterInnen nicht eingefallen. Ansonsten leben die Damen und Herren RichterInnen offenkundig in einer Welt, in der Kinder auf Flaschen gezogen und nach Entkorkung in der Einrichtung abgegeben werden. Nicht aufgefallen ist den Damen und Herren RichterInnen offenkundig auch, daß Kinder nicht in homosexuellen Partnerschaften "aufwachsen" gehört doch jeweils zu den bei SchwulLesbischen MütterVätern lebenden Kindern immer noch eine Dritte/r, der das Kind entweder gezeugt oder ausgetragen hat. Aber daß die Welt der Juristen nicht von dieser Welt ist, hab ich ja in mehr als 40 Jahren Studium und Berufspraxis oft genug leidvoll erfahren.
   Sind eben Juristen und auch sonst von beschränkter Natur.