Mittwoch, 30. Juni 2010

Lieber Lutheria als Cafeteria


Wer hats erfunden? Den Tin-grin mein ich. Ich würde mal auf Dale Carnegie tippen. Ja, den, den Bob Dylan mit seinem "How to win friends and influence your uncle" veralbert hat. Seitdem grassiert die Seuche, die zu einer chronischen Verunstaltung der Gesichts-Züge unschuldiger Menschen führt, vor allem in Nordamerika. Nancy Pelosi ist offenkundig eines ihrer bedauernswerten Opfer. Besonders intensiv grassiert diese grausame Form dauerhafter Gesichtsmienenentgleisung, wie eine kurze internet-Recherche zeigt, offenbar in Kreisen der sogenannten cafeteria-catholics. Möglichweise hilft eine Botox-Ganzkörpertherapie.

Aber das lenkt mich vom Thema ab: DIE WAHL. Haben wir da nicht geradezu eine Karikatur des Cafeteria-Katholiken als Kandidaten der Christliberalen? Nicht nur, daß unser herzallerliebster Möchtegern.Präsident Wulff seine gleichaltrige Ehefrau und Mutter seines Kindes alleingelassen hat, um sich einer Jüngeren zuzuwenden - eine mortal sin, wie der Amerikaner sagt - , daß er meint, sich zu drängenden Reformanliegen der katholischen Kirchel äußern zu müssen, wie dem sogenannten Zwangszölibat - klar dagegen - und der Zulassung von Frauen zu Weiheämtern - klar dafür -, nun stellt sich auch noch heraus, daß - horribile dictu - der "Kleine Prinz" sein Lieblingsbuch ist.

DAS IST EINDEUTIG ZUVIEL!!!!

Diese gräusliche Sammlung von AllzweckAllerweltsGlückskekssprüchen, die ich inzwischen in deutschen reformliturgischenHolyghostevents bis zum Überdruß verkostet habe. Daß ich - des Allzuguten Allzuzuckrigsüßen überdrüssig - nur noch heftiges Arschzwicken verspüre, wenn ich dieses Buchs und seiner ubiquitären Bilder- und Sprücheseligkeit auch nur von GANZGANZWEIT ansichtig oder anhörig werde.

Schade, daß es der andere leider nicht wird. Auch wenn ich Gauck´s Sexleben ebensowenig goutieren kann wie Wulff´s - immerhin kann es ja beidesmal durch ein ungnädiges Schicksal bedingt sein - so habe ich den kantigen und offenkundig zu selbständigem Denken fähigen älteren Herrn doch schätzen gelernt. Einer der dem Volk nach lutheranischer Altvätersitte zwar aufs Maul schaut, aber nicht nach demselben redet. Der sich in Sachen Afghanistan linkspopulistischer Sprüche enthält, und den verlogenen Neopazisten der SED-PDS-Linken vorhält, daß ihnen keiner ihren neuentdeckten Pazifismus abnimmt, wo sie jahrzehntelang doch jeder Befreiungsarmee zujubelten, und sei sie noch so blutrünstig. Einer, der am eigenen Leib verspürt hat, daß die DDR doch gewiß eines war, ein Unrechtsstaat nämlich, und das auch ohne Rücksicht auf rotrotgrüne Ambitionen unverblümt zu sagen wagt.

Aber genau deshalb darf er´s nicht werden. Ist er doch Kandidat, weil SPD und Grüne CDU und Liberale vorführen wollte. Dabei führt er eigentlich seine Unterstützer vor. Kann Rotrotgrün denn Schlimmeres passieren, als die Wahl des langjährigen Leiters der Gauck-Behörde? Einer, der vom allerhöchsten Olymp der Republik mit schöner Regelmäßigkeit und höchst sachkundig verkünden wird, daß man sich die sogenannte Linke, wie wir im hohen Norden so sagen, mit der Mistforke vom Leib halten sollte.

Kann nicht im Ernst die Absicht von Rotgrün gewesen sein, die in ihrem Linkstraditionalismus doch mindestens genau so bräsig dumpf denkt und handelt, wie unser Hosenanzugskabinett in Personalfragen.

P.S. HOOORAY! WULFF SCHEITERT IM ERSTEN WAHLGANG!

P.P.S. Auch im zweiten Wahlang reicht es nicht für Wulff. Aber mit 15 Stimmen mehr für Wulff und 9 Stimmen weniger für Gauck im zweiten Wahlgang zeichnet sich das Ergebnis schon ab. Daß die "Linke" über ihren Schatten springt, wie Gabriel hofft, glaubt er wohl selbst nicht. Ein paar Luc Jochimsen-Wähler sind aber offenbar über ihren Schatten gesprungen und haben jedenfalls nicht Jochimsen gewählt. Daß es noch mehr werden, glaub ich im Leben nicht. Dafür sitzen in der Versammlung zuviele Apparatschiks und zu wenig Personen, die es gewohnt sind, selbständig zu denken. Die Linke ist verbohrt, die CDU unbeweglich und denkfaul. Sie wird die Chance, die Linke endgültig auszuschalten, wieder einmal verpassen. Wenden wir uns also wieder dem Fußball zu. Dort wenigstens gibt es ein paar junge und gar nicht denkfaule Menschen, die in der Lage sind, Vorlagen in Torchancen umzuwandeln.

P.P.P.S Die Linke hat ihre Kandidatin zurückgezogen und angekündigt, sich im dritten Wahlgang zu enthalten. Auf daß der Mainstream obsiege. Immerhin haben ein paar Dutzend Mandatsträger geistige Beweglichkeit zeigen können. Aber ein kleines Fünklein Hoffnung bleibt. Daß nämlich doch ein paar mehr noch nicht tun, was sie nach Meinung ihrer Parteiobern tun sollen. Aber dazu war ich zulange im Politikgeschäft, als daß ich nicht wüßte, daß diese Hoffnung geradezu mikroskopisch klein ist.

Montag, 28. Juni 2010

Daniel Deckers Preußisches Erbe

Geschichtsbewußte und -interessierte wird die Pressehatz auf die katholische Kirche im allgemeinen und auf den konservativen Bischof Mixa im allgemeinen nicht weiter gewundert haben. Wer sich mit den antikatholischen hate-sessions des 19. Jahrhunderts, dem Kulturkampf, auseinandergesetzt hat , wird die dramatis personae ohne weiteres wiedererkennen.

Der Liberale Virchow der Einpeitscher des Kulturkampfes, der, der den Begriff überhaupt erst geprägt hat, ist der Ur-Ur-Großvater aller liberalen Antipapisten, von Guido Westerwelle, der schon qua seiner "sexuellen Orientierung" ein Papst-Hasser von Beruf ist, bis zur derzeitigen Justizministerin, die im Beirat einer notorisch antiklerikalen Vereinigung sitzt.

Ignaz von Döllinger, der Verfasser der Münchner Pfingsterklärung der (erst später so genannten) Altkatholiken darf man wohl als Ur-Ur-Großvater des liberalkatholischen Theologen Deckers und des katholischen Intrigantenstadels in Augsburg sehen, die für die Anti-Mixa-Hatz Material an die willfährige bürgerlich- bis linksliberale Presse lieferten.

Nicht zu vergessen, die lieben protestantischen Mitchristen, die sich im 19. Jahrhundert staatsfromm an der bismarckschen Katholikenhatz beteiligten, und ihr - wie der ebenso antisozialistische wie antisemitische wie antikatholische Karikaturist Wilhelm Busch - Beifall und Argumente spendeten.

Ein kleines Detail stimmt allerdings nicht. Die Jesuiten, damals bevorzugtes Haßobjekt, sind heute selbst Teil der antiklerikalen Front. Der unsägliche Herr Mertes hat ja nicht etwa lediglich den Mißbrauchsskandal aufgedeckt, sondern ihn gleich auch höchsteigenhändig für die Propaganda für seine ganz eigenen Reformziele verwendet. Der Skandal hat Mertes an der Spitze eines antikatholischen Tribunals befördert, das einen Frontalangriff auf die "repressive katholische Sexualmoral" gestartet hat, ausgerechnet auf dem "Ökumenischen Kirchentag". Aber auch Eckard Bieger SJ verteidigt in "seinem" kath.de, in dem er regelmäßig gegen die "konservative" Konkurrenz wettert, den Augsburger Intrigantenstadl. Sein Kommentar läßt sich kaum anders verstehen, als sei es gar nicht anders möglich gewesen, als Mixa mittels des Instrumentariums Pressekampagne "abzuschießen".

Noch immer lese ich die FAZ, man hat ja Kündigungsfristen. Heute findet sich erneut ein Kommentar von Deckers in diesem - wie soll ich es sagen - Blatt. Dort hetzt er nicht nur erneut gegen Mixa, sondern ruft gleich zum Rollback gegen den dort angeblich seit vierzig Jahren dominierenden Konservativismus.
Seit den 70iger Jahren herrscht in dem bayerisch-schwäbischen Bistum Unfrieden zwischen sich progressiv wähnenden Grupen und solchen, die sich als Hüter des rechten Glaubens aufpsielen. Mixas Vorgänger Stimpfle heizte die Konflikte an ... Stimpfles Protegé Mixa brachte sie wieder ans Licht. Angesichts dieser mittlerweile fast vier Jahrzehnte währenden unguten Grundbefindlichkeit, die durch die jüngsten Ereignisse verstärkt wurde, wäre es nicht nur opportun, sondern nachgerade zwingend, mit der Ernennung eines neuen Bischofs nicht mindestens neun Monate zu warten, wie das in Deutschland üblich ist.
Aus dem Skandal - den offenbar nur die vielgescholtene Springerpresse als solchen zu erkennen scheint - hat offenbar weder die FAZ noch Herr Deckers auch nur ein bisselchen gelernt. Wo die Sympathien des sich "progressiv wähnenden" Journaillisten Deckers liegen, läßt sich eigentlich mal wieder kaum übersehen.

Ach ja, und dann liegtd er FAZ mal wieder die "chrismon" bei. Herausgeberin heute - potz tausend - Frau Dr. Margot Käßmann. (Vor zwei Monaten trat sie angeblich zurück zugunsten von Frau Göring-Eckart). Wie milde doch der deutsche Journaillismus gegenüber fehlbaren christlichen FunktionärInnen ist, solange sie dem juste milieu um den Bart gehen.

Und inhaltlich? Die Chefjournalisten der chrismon verbreiten heuer die Nachricht von dem bösen Katholiken Adenauer, der den armen Protestanten Heinemann aus dem Kabinett vergrault haben soll, weil der dessen reaktionäre Politik der Westintegration und der Wiederbewaffnung nicht mitmachen wollte. Oldies but goodies. Daß Adenauer richtig, und Heinemann falsch lag, will offenbar bei Protestantens heute keiner mehr wahrhaben. Man ist ja schließlich immer noch für den Weltfrieden engagiert.

Und Frau Käßmann erzählt uns, daß nach "evangelischer Lehre" Empfängnisverhütung eine gute Sache ist. Womit wir nun zwei Dinge gelernt haben. Nicht nur, daß die Pille ein "Geschenk Gottes" ist, sondern auch, daß es ein evangelisches Lehramt gibt, dessen Vorsitz Frau Käßmann innehat.

Buschs "Pater Filucius" gehört neben den antikatholischen Machwerken "Fromme Helene" und der "Heilige Antonius von Padua" zu den eher humorfreien Produkten Wilhelm Buschs. Die Spitze gegen die "Internazis" habe ich vor 40 Jahre leicht verstanden. Die antifranzösische Spitze habe ich erst vor kurzem nachvollziehen können. Die französische Armee war die Schutzmacht des Vatikanstaates, bis sie durch den deutsch-französischen Krieg zum Abzug gezwungen wurde. Die Niederlage der Franzosen zog die Niederlage der internationalen Brigaden nach sich, die den Vatikanstaat verteidigten.

Sonntag, 27. Juni 2010

Die Linke und der Tod


Die Begründung des BGH-Urteils, das mit dem Freispruch des Gesinnungstäters Wolfgang Putz endete, ist noch nicht bekannt. Daß ich offenbar nicht der einzige Jurist bin, der die Argumentationslinien des BGH eher verwirrend findet, beruhigt mich. Oliver Tolmein, einer der profiliertesten Kenner der Materie, hat in einem Artikel in der FAZ unter anderem ein Kurzporträt des schrecklichen Juristen abgeliefert, der dieses Urteil offenbar provozieren wollte. Bitte lesen.

Ich fröhne derweil meiner Lieblingsbeschäftigung, dem Ziehen von Verbindungslinien (vulgo:links). Nun. Wolfgang Putz ist einer der Lieblingsreferenten der "Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben." Die hält sich zwar auf ihrer Homepage mit weltanschaulich gefärbten links eher zurück, dafür wird von atheistischer Seite um so freudiger auf die Seite der DGHS verlinkt. Zu nennen sei hier die einst von Ernst Haeckel gegründete Freigeistige Aktion (ehemals Monistenbund), der Humanistische Pressedienst, Auch die Humanistische Union, der unsere allerliebste Justizministerin angehört (die das Urteil fast schon frenetisch begrüßt hat) bezieht sich immer wieder gerne auf die DGHS. Ihr Vorschlag zu einer Reform des § 216 ist sogar noch weit radikaler als die derzeitige Fassung § 1901a BGB.

Die Liste der Unterstützer des sogenannten Stünker-Entwurfs, auf dem das Urteil des BGH letztlich beruht, liest sich teilweise wie ein Who-is-who der postkommunistisch-jakobinischen Front, die sich hier bildet. Hervorzuheben sei unter anderem der "Antizionist" und Hamas-Versteher Dr. Norman Paech, die ehemalige Chefredakteurin und BuPräKandidatin Dr. Luc Jochimsen, der der HR das wohlbegründete Prädikat Rotfunk verdankte,  natürlich die ehemalige Justizministerin Zypries, wie auch Frau Leutheuser-Schnarrenberger. Schon erstaunlich, wie solche Bündnisse funktionieren.

Antoine Wiertz, Suicide

26. Juni Johannes und Paulus


Langsam wächst die Gemeinde, die in St. Michael die Messe im überlieferten Ritus besucht. Groß ist diese Gemeinde - wie überall - nicht, aber wir freuen uns mittlerweile über etwa 30 Mitchristen, die zum Teil weite Wege auf sich nehmen, um am Samstag an dieser besonderen Messe teilnehmen zu können.

Häufiger die Messe zu besuchen, weitet den Blick auf die Weltkirche und ihre Tradition. Am 26.6. wird das Martyrium der beiden Soldaten (und vermutlich Brüder) Johannes und Paulus begangen. Sie fielen im Jahre 362 der Christenverfolgung unter Julianus Apostata zum Opfer, der sich dafür rächte, daß beide nicht unter einem Kaiser dienen wollten, der das erstarkte Christentum wieder zurückdrängen wollte.

Im ersten (und in der gregorianischen Messe einzigen) Meßkanon wird der beiden gedacht.

Über dem Grab der beiden Märtyrer wurde schon um 400 eine Kirche errichtet, Santi Giovanni e Paolo. Die Kirche ist sowohl Titelkirche wie Stationskirche.

Die Kirche ist heute Teil eines Klosters der Passionisten, sie war Wirkungsstätte des Heiligen Paul vom Kreuz.

Freitag, 25. Juni 2010

Ratsch! Atheisten sterben jetzt schneller.


Das Rasiermesser ist nun zum legitimen Mittel der legalen Sterbehilfe avanciert. So könnte man diese Entscheidung des BGH interpretieren.

In einer Entscheidung vom heutigen Tag hat der BGH die erstinstanzliche Verurteilung eines Sterbehelfers der besonders rabiaten Art aufgehoben. Der Angeklagte war ein auf Medizinrecht spezialisierter Anwalt. Seine Mandantin war die Betreuerin und Tochter einer Frau, die seit Jahren im Wachkoma lag. Die Patientin wurde seit Jahren über eine PEG-Sonde ernährt. Zunächst hatte sich die Betreuerin mit dem Heim darauf geeinigt, daß die künstliche Ernährung beendet werde.

Aus Gründen, über die das Urteil nichts sagt, machte die Heimleitung ihr Einverständnis rückgängig, und ließ die Sonde gegen den Willen der Betreuerin erneut legen. Der Angeklagte P. beriet seine Mandantin in der Weise, daß er ihr riet, den Schlauch der PEG Sonde zu durchschneiden. Die betreute Frau überlebte zwar diesen Eingriff, starb aber 14 Tage später. Alleingelassen von ihrer Familie, gegen die die Heimleitung Hausverbot verhängt hatte.

Das Landgericht würdigte die Beratung des Kollegen, indem es die Betreuerin wegen unvermeidbaren Verbotsirrtums freisprach, den Rechtsberater aber wegen versuchten Totschlags zu einer Bewährungsstrafe verurteilte. Im Verfahren hatte sich die Betreuerin darauf berufen, daß ihre Mutter ihr gegenüber bei einem beiläufigen Gespräch erklärte habe, sie wünsche grundsätzlich keine lebensverlängernden Maßnahmen.

Der BGH sprach P. nunmehr frei.Eine Auseinandersetzung mit der komplizierten Rechtsprechung zur Frage der Wirksamkeit einer Patientenverfügung ersparte sich das Gericht. Nachvollziehbar, aber methodisch nicht ganz sauber, berief sich das Gericht stattdessen auf die Regelung des seit 1.9.2009 geltenden Patientenverfügungsgesetzes. Nach § 1901a BGB ist nämlich mitterweile jede "Patientenverfügung" für den Behandler verbindlich, auch dann wenn sie nur mündlich erklärt worden ist. Die Rechtsauffassung des Landgerichts, das insbesondere darauf abgestellt hatte, daß hier kein passives Unterlassen, sondern ein aktives Tun erfolgt sei, lehnte der BGH ausdrücklich ab.

Das Urteil setzt das von einer starken Minderheit der Bundestagsabgeordneten abgelehnte Patientenverfügungsgesetz konsequent um. Kritik an diesem Urteil hat der BGH nicht verdient, die Kritik, die im übrigen sehr leise geworden ist, verdient der Gesetzgeber.

Allerdings haben angeblich "Sprecher aller politischen Parteien", die Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger (Humanistische Union) und die Evangelische Kirche das Urteil begrüßt. Der Marburger Bund warnte vor Willkür, die Deutsche Hospizstiftung sprach von einem "Schwarzen Tag für alle Schwerstkranken."

Das Urteil hat - da es das Patientenverfügungsgesetz konsequent umsetzt  - eine merkwürdige Konsequenz. Atheisten sterben jetzt schneller.
Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.
So steht es in § 1901a II BGB. Es gilt der "mutmaßliche Wille", auch frühere mündliche Äußerungen, das "Vier-Augen-Gespräch ohne Zeugen", maßgeblich sind aber auch ethische oder religiöse Überzeugungen und "persönliche Wertvorstellungen". Für Mitglieder der Humanistischen Union ist die Sache daher jetzt ganz klar. Ratsch!

Das Urteil ist unter anderem aus Verfahrensgründen fragwürdig. Das Vorgehen des Kollegen trägt Züge von Selbstjustiz. Niemand hätte ihn daran gehindert, eine Beendigung der künstlichen Ernährung in einem ordentlichen Verfahren durchzusetzen, in dem gegebenenfalls unter Hinzuziehung medizinischer Gutachter und nach ordentlicher Beweisaufnahme eine Entscheidung im Sinne der Angehörigen hätte ergehen können. Der BGH stellt den für alle Rechtsgebiete geltenden Grundsatz infrage, nach denen eine Selbstexecution nur in äußersten Notfällen gerechtfertigt ist. Ebendies hat das Landgericht aber mit Recht in seiner Entscheidung in den Vordergrund gestellt.
Einem Arbeitnehmer, dem von seinem Arbeitgeber der lange Zeit vorgebuchte Urlaub zu Unrecht verweigert wird, und der trotzdem in Urlaub fährt, darf zu recht gekündigt werden, weil es ihm ja möglich war, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In einem Fall wie diesem legitimiert der BGH die Selbstjustiz. Ein Unding.