Die sogenannte sexuelle Revolution, in deren Verlauf von besonders progressiven Moralkritikern auch die Legalisierung von sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gefordert wurde, ist daran sicher nicht unschuldig.
Ist das so falsch? Sicher nicht, daß sich die Mißbrauchsfälle vorwiegend in den 70iger und 80iger Jahren ereignet haben, in der Hochphase der sexuellen Revolution und einer aufschäumenden Debatte um die Entkrimininalisierung der Pädosexualität ist mindestens statistisch signifikant.
Und die "besonders progressiven Moralkritiker" haben sich dann auch sofortissimo zu Wort gemeldet. Allen voran Volker Beck, Grünen-Abgeordneter und parlamentarische Speerspitze des schwulen Verbandsfunktionärswesens. Ursache sei vielmehr die "systematische Unterdrückung von Sexualität" (durch die auf diesem Blog schon öfter erwähnte rSkK). Mixas Thesen seien "historisch absurd".
Ja wirklich? 1988 verkündete Beck in einem rechtspolitischen Beitrag für ein Buch mit dem Titel "Der pädosexuelle Komplex" folgende Thesen:
„Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich … Vorgeschlagen wird hier als langfristiges Ziel…, die ‚Schutz’-Altersgrenze zu überdenken und eine Strafabsehensklausel einzuführen.“ (S.266)
„Allein eine Mobilisierung der Schwulenbewegung für die rechtlich gesehen im Gegensatz zur Pädosexualität völlig unproblematische Gleichstellung von Homo- und Heterosexualität … und für die Rechte der Homosexuellen wird das Zementieren eines sexualrepressiven Klimas verhindern können – eine Voraussetzung, um eines Tages den Kampf für die zumindest teilweise Entkriminalisierung der Pädosexualität aufnehmen zu können.“ (S.268)
Schauschau. Das war in Zeiten, als grüne Parteitage die völlige Entkrimininalisierung des beschönigend als "Pädosexualität" bezeichneten Kindesmißbrauchs forderten. Was denen damals wenigstens die Wahlergebnisse verhagelte.
Hat Beck sein "langfristiges Ziel" aufgegeben? Wüßten wir ja gerne. Aber sein mittelfristiges, nämlich die "sexuelle Ausrichtung(Identität)" in den Verfassungsrang zu erheben haben die Sexualrevolutionäre ja auf europäischer Ebene schon erreicht. Artikel 21 der mit dem Lissabon Vertrag verbundenen Menschenrechtscharta verbietet eine Diskriminierung nicht nur wegen unverfügbarer Merkmale der Person wie Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung und Alter, sonder auch wegen der "sexuellen Ausrichtung". Ein Begriff, der eben kein unverfügbares Merkmal wie das angeborene Geschlecht bezeichnet, sondern zunächst nur die persönliche, letztlich subjektive Vorliebe. Welche Grenzen gibt es, hat man einmal den Schutz der sexuellen Ausrichtung ins Gesetz geschrieben, davor, daß auch Polygamisten und - sagen wirs mal biblisch - Knabenschänder den Schutz ihrer Sexuellen Identität verlangen?
Sie tuns ja schon.
Ich nutze die Gelegenheit, um mal wieder ein Bild eines meiner Lieblingsmaler, William Adolphe Bouguereau ins Netz zu stellen. Bevor es von der europäischen Gesinnungspolizei in den Giftschrank verbannt wird. Das Bild stammt aus Zeiten, da man für ausgeübte Homosexualität noch die schlimmsten Höllenstrafen erwartete. Im Hintergrund der mit den spitzen Ohren, im der Mitte Vergil und Dante und davor zwei männliche Wesen (scheinbar) ihre sexuelle Identität praktizierend. (Um Mißverständnisse zu vermeiden, so hat das Bougereau nicht gemeint, aber es sieht so aus)
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