Freitag, 11. März 2011

Gegendert



Dieses total tolle Video fand ich ja vor etwas mehr als einem Jahr noch total lustig.

Jetzt nicht mehr so richtig. Nachdem ich lesen mußte, daß auch in Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften der Gender-Gap zum guten Stil akademischer Veröffentlichungen gehört, gewinnt dieses Filmchen doch den Charakter eines Zwölfmännerwitzes. Ich bin nicht mehr amused. Inzwischen vergeht keine Woche, in der ich in den juristischen Fachzeitschriften und online-Datenbanken nicht wieder ein Urteil finde, daß die totale Durchgenderung der Gesellschaft vorantreibt.

Am 1. März die Entscheidung des EuGH zu den sogenannten Unisex-Tarifen, heute eine angekündigte Entscheidung des BverwG zum sogenannten Familienzuschlag, der nun auch einem_r Beamten_in einer eingetragenen schwul_lesbischen Lebenspartnerschaft zu gewähren ist. Kernsatz:
Das BVerfG hat die bis dahin vertretene Differenzierung aufgrund der dargestellten typisierenden Betrachtungsweise verworfen, weil es nicht in jeder Ehe Kinder gebe, nicht jede Ehe auf Kinder ausgerichtet sei und eine Rollenverteilung, bei der ein Ehegatte deutlich weniger berufsorientiert sei, nicht unterstellt werden dürfe. Es entspreche vielmehr dem Recht der Ehegatten aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG, über die Art und Weise ihres ehelichen Zusammenlebens in gleichberechtigter Weise selbst zu entscheiden (BVerfG, Beschl. v. 07.07.2009, 1 BvR 1164/07 - BVerfGE 124, 229). An diese Aussage ist der Senat gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG gebunden. Sie entzieht der bislang anerkannten Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung von verheirateten und in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten bei der Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 die Grundlage.
Und ists auch Wahnsinn, so hat es doch Methode. Das BVerwG vertritt hier - wie übrigens auch der EuGH in der zitierten Entscheidung - nicht seine eigene Meinung, sondern die des BVerfG. Auch deshalb eine lesenswerte Entscheidung weil das rangniedrigere Gericht seine Auffassung schlüssig und nachvollziehbar begründet. Im nach dem politischen Proporz besetzten BVerfG hat sich offenbar mittlerweile die Derrida-Schule durchgesetzt. Alles wird dekonstruiert, auch bisher eherne Prinzipien und unverzichtbare Techniken der Exegese, selbst die Methode der typisierenden Betrachtungsweise.

Besserung ist nicht in Sicht, vielmehr haben die Grünen durchsetzt, daß eine ausgeprägte Genderfaschistin zur Verfassungsrichterin gewählt wurde.

2 Kommentare:

Der Herr Alipius hat gesagt…

Urgh...

Habe grade den unter "Genderfaschistin" verlinkten Artikel gelesen. Jetzt ist mir schlecht.

LUZ VITORIOSA DE OXALÁ hat gesagt…

www.virgemdeguadalupe.blogspot.com