Freitag, 9. Juli 2010

Der Weg nach GATTACA



In diesen Tagen sollte man sich den Film GATTACA ansehen. Nur um zu wissen, was uns erwartet, um zu wissen, was auf uns zukommt, und nicht zuletzt um zu wissen, warum diese Zukunft vor uns steht. Bis jetzt scheint es nicht so, als könnte wir das Verhängnis vermeiden. Die beiden Entscheidungen des obersten deutschen Strafgerichts zu "Sterbehilfe" und zur Selektion "dysgenischer" Embryonen zeigen nur den Stand an, auf dem wir bereits stehen. § 1901a erlaubt die Beendigung einer lebenserhaltenden ärztlichen Maßnahme aufgrund eines bloß "mutmaßlichen" Willens des Erkrankten. Die Regelung ist lebensgefährlich, wie uns der BGH nun gezeigt hat.

Das Embryonenschutzgesetz - so die weitere Entscheidung des BGH - bietet ausdrücklich keinen Schutz gegen die Selektion "dysgenischer" Embryonen, auch wenn die politische und bedauerlicherweise auch die "geistliche" Klasse nun auf den BGH eindrischt, als habe dieser einen bisher angeblich bestehenden Rechtskonsens gebrochen. Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß sowohl ein vor dem strafgerichtlichen Verfahren eingeholtes Rechtsgutachen, wie auch das Gericht erster Instanz, wie auch Verteidigung und Anklage zweiter Instanz, wie auch das letztinstanzliche Gericht die Rechtsauffassung teilten, daß weder die grammatische, noch die historische, noch die systematische Auslegung des Gesetzes eine Verurteilung wegen der Selektion dysgenischer Embryonen begründen konnten. Der teleologische "Schlenker", den sich der BGH erlaubt, indem er über einen mutmaßlichen teleologischen Willen eines imaginären Gesetzgebers philosophiert erlaubt zwar einen tiefen Blick in die dunkle Seele der zur Entscheidung berufenen Richter, macht aber die eigentliche Begründung des Urteils nicht unzutreffend.

Halten wir fest: die aktuelle Regelung des § 218 a II StGB erlaubt unter dem Titel der "schwerwiegenden" Beeinträchtigung der Schwangeren eine Abtreibung behinderter Kinder über die 12. Woche hinaus. Die angeblich abgeschaffte "eugenische" Indikation kehrt unter irreführenden Titeln und aufgrund ausdrücklichen gesetzgeberischen Willens, der sich in der Gesetzesbegründung findet, wieder, und wurde sogar noch verschärft.

Da dies so ist, spricht sich nun der BGH für die "humanere" Variante der Tötung genetisch "mißratener" Embryonen unmittelbar nach der Befruchtung aus. Welche "schwerwiegenden" Behinderungen damit gemeint sind, läßt sich an den Einzelfällen ablesen. Es ging in den drei durch den BGH entschiedenen Fällen um Kinder mit "Down-Syndrom" eine schwere, doch für viele Eltern, die mit Trisomie-Kindern leben, keineswegs "unerträgliche" Behinderung. In der europäischen Rechtspraxis ist mittlerweile selbst die Spätabtreibung von Kindern mit Hasenscharte legal. Wer sagt uns, was eine "schwerwiegende" Behinderung ist? Im United Kingdom, daß schon seit längerem die PID beläuft sich die Zahl der Indikationen inzwischen auf 130 "schwerwiegender" Erbkrankheiten.

Was vor allem bedeutet diese Praxis für die Behinderten selbst und deren Eltern? Wie oft müssen sich solche Eltern anhören, daß die Behinderung ihres Kindes doch "vermeidbar" gewesen ist. Was hat dies für Folgen für die Hilfsbereitschaft der Gesellschaft? Werden nicht sehr bald die "vermeidbar" Behinderten als Schmarotzer dastehen, da ihre für die Gesellschaft möglicherweise kostspielige Behinderung doch "vermeidbar" gewesen ist.

Der Film GATTACA hat eine tiefreligiöse Botschaft. Die Mutter des Helden ist, was der Film durch einen Rosenkranz in den Händen der Gebärenden andeutet, gläubige Christin. Ihrem Kind werden schon unmittelbar nach der Geburt seine Sündenregister in Gestalt seiner negativen genetischen Ausstattung vorgelesen. Gotteskinder heißen die Kinder, die Frucht der liebenden Vereinigung ihrer Eltern waren, und nicht normierte Produkte der Retorte.


P.S.  In diesem Zusammenhang ist eine Ehrenrettung fällig. Die Bündnisgrünen plädierten schon vor vielen Jahren für eine Regelung der Materie in einem Fortpflanzungsmedizingesetz. Die ehemalige Gesundheitsministerin (und westfälische Katholikin) Andrea Fischer ließ  einen Gesetzesentwurf erarbeiten. Das Projekt wurde von einer fortschrittsbesoffenen Politikerriege in die Schublade befördert. Nun sitzen in den Schlüsselministerien Gesundheit und Justiz ausgerechnet Liberale. Von der in den kulturkämpferischen Traditionen und dem Fortschrittsoptimismus des 19 Jahrhundert gefangenen Justizministerin (Mitglied einer antikatholischen Kampforganisation) ist wohl kaum ein Entwurf zu erwarten. Daß die Nachfolgeorganisation des katholischen Zentrums - die CDU- nun ausgerechnet mit der Nachfolgeorganisation  ihrer einstmaligen Verfolger - der preußischen Links- und Nationalliberalen - in einem Kabinett sitzt, wirkt aus dieser Perspektive gar nicht "natürlich".

2 Kommentare:

Florian hat gesagt…

Kommt da nur mir die Assoziation an ein kackbraunes Kapitel deutscher Geschichte?

Kultur des Todes, wo man hinschaut. :/

Lumen Cordium hat gesagt…

Naja, offenbar gehört dieser Teil noch gar nicht zur Geschichte Deutschlands, sondern ist immer noch Teil der Gegenwart.

Euthanasie und Eugenik haben sich im großen Strom der verschiedenen Ideologien selbst überlebt und waren ja schon lange vor der braunen Flut existent, was bedeutet, dass man Eugenik ect. nicht einmal als braun bezeichnen kann. Heute sind es ja nicht die "Nazis", sondern eher Andersgesinnte, die solche Gesetze gegen das Leben verabschieden möchten.

Manchmal fühle ich mich wie in einem schlechten Film. Wenn man sich nur einmal ins Bewusstsein ruft, was hier bald alles möglich sein wird und wie sich die Gesellschaft nochmals um Lichtjahre sozial und emotional verändern wird.

Es ist bereits in Holland der Fall, dass alte Leute sich selber als Last für ihre Nachkommen empfinden und sich das bei bester Gesundheit einreden, bis sie dann natürlich bei den ersten Anzeichen einer Alterserscheinung oder einer Krankheit in die Selbstmord-Zellen gehen. Was ist da noch freiwillig? Und selbst wenn es freiwillig wäre, würde dies der Schöpfung entgegen stehen und das kann für den Menschen gar nicht gut sein.

Wir werden eine Gesellschaft des Ausmerzens (Euthanasie) und der Selektion (Eugenik).