Donnerstag, 14. April 2011

Schiefe Ebene PID


Heute trugen die Befürworter und Gegner einer Zulassung der PID (Präimplantationsdiagnose) im Bundestag ihre Argumente für und gegen die Zulassung vor. Die Fronten sind erschreckend klar. Hier die Gnadenlosen um die in dieser Hinsicht sattsam bekannte FDP-Abgeordnete Ulrike Flach und den CDU-Abgeordneten Peter Hintze, den atheistisch-humanistischen Blogozesen-Liebling Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die herzallerliebste Ex-Justizministerin Zypries, die sozialdemokratischen Publikumslieblinge Steinmeier und Steinbrück (alias "Die Stones"), nicht zu vergessen die Superministerin Ursula von der Leyen, des Alphabetes halber Wange an Wange mit der Oberkommunistin Gesine Lötzsch, Herrn Trittin (ehemals Kommunistischer Bund), Herrn Ströbele (ehemals Rote Armee Fraktion), die laizistischen Sozis Doris Barnett und Peter Schwanitz und noch einige andere, bunt gemischt, "Christen" zumindest Christdemokraten, jakobinische Liberale, Ex-Kommunisten und Immernochkommunisten, ExAnarchos (ist Ströbele wirklich "Ex"?), Humanisten, Laizisten, Atheisten.

Dann die, die noch immer nicht verstanden haben, daß in Gefahr und schwerer Not der Mittelweg nichts bringet als den Tod, voran René Röspel, dann ein weiterer Blogozesen Liebling, der zumindest von Herrn Kardinal Lehmann hochverehrte Herr Lammert,

Schließlich die, die ich die Tapferen nennen möchte, bei denen man es von einigen doch schon erwarten durfte, wie Frau Göring-Eckardt, die leider nicht die einzige evangelische Stimme in dieser Sache ist, Volker Kauder, Johannes Singhammer und einige bei denen es eher nicht zu erwarten war, wie Pascal Kober (FDP), Annette Schavan(CDU) und Wolfgang Nešković.

Für die Gegner steht das Argument in Vordergrund, daß eine Selektion den Druck auf Eltern erhöhen würde, eine gesundes Kind "haben zu müssen". Wie oft werden nach einer Zulassung der PID sich Eltern behinderter Kinder anhören müssen "das habe man doch verhindern können"?

Das von den Befürworten meistgebrauchte Argument - zu dem auch der BGH seine Zuflucht nimmt - ist, daß es ja legal sei, selbst noch ein mehr als drei Monate altes behindertes Kind abzutreiben, so daß es dann doch nicht illegal sein könne, einen "behinderte Blastozyste" nicht "einzupflanzen".

In der Tat, es ist zwar nicht "legal" ein behindertes Kind auch noch nach dem dritten Schwangerschaftsmonat abzutreiben, aber straflos, und zwar ohne daß das StGB eine "embryopathische" Indikation zuläßt. Straflos ist nämlich die Abtreibung nach einer "medizinischen Indikation", weil man bei einer Schwangeren, der man die Diagnose der schweren Behinderung ihres Kindes stellt, stets eine schwere gesundheitliche, nämlich psychische Gefährdung annimmt.

Daß dies heute so ist, hat damit zu tun, daß man sich mit der Legalisierung der Abtreibung auf eine schiefe Ebene begeben hat, die von der nur in den ersten drei Monaten aufgrund einer Indikation zulässigen Abtreibung zum heutigen Rechtszustand geführt hat, der Zulässigkeit der Abtreibung in den ersten drei Monaten nach "Beratung" (selbst wenn sie von einem Abtreibungskonzern wie pro familia geleistet wird) sowie der Spätabtreibung behinderter Kinder. Wer garantiert uns eigentlich, daß uns die schiefe Ebene, die nunmehr beschritten werden soll, nicht zum "Designerbaby" führt? Offenkundig niemand. Alle Erfahrung spricht dagegen.

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