Wenn ich
Artikel wie diesen lese, überkommt mich ein ganz mulmiges Gefühl. Es läßt sich schwer beschreiben. Vielleicht geht es ja mit einer Filmszene.
Colonel Jack O´Neill verliert sein Kind, weil seine geladene und ungesicherte Pistole in die Hände seines Sohnes gerät. Die Szene wird nur beschrieben, aber jeder kann sie sich vorstellen.
So ähnlich geht´s mir, wenn ich sehe, daß meine lieben, braven Mitkatholiken naiv mit den ideologischen Phrasen der 60/70er "Emanzipationsbewegung" hantieren. Vorsicht! Die Waffe ist geladen! Hände weg! Todesgefahr!
Ist vielleicht für Menschen, die nicht zur Szene der Ex-Anarchos gehören, wenig einsichtig und "zu weit hergeholt". Aber so funktionieren eben meine Apo-Opa-Synapsen. Vielleicht kann ich mich mit einem kleinen Trick verständlich machen:
Die Zulassung von Priesterinnen zum Altardienst habe eine bestehende Ungleichheit abgeschafft und Frauen den Dienst am Geheimnis der Eucharistie – dem Kern des katholischen Glaubens – ermöglicht. Das schreibt die italienische Journalistin und Historikerin Lucetta Scaraffia in einem Artikel im „L’Osservatore Romano“.
Frauen nur deshalb nicht zum Altardienst zuzulassen, weil sie weiblich sind, sei eine schwere Ungleichheit innerhalb der katholischen Erziehung gewesen. Die .... vom Vatikan erteilte Erlaubnis habe für die Frauen bedeutet, eine Barriere zu überwinden. Gleichzeitig sei damit die Idee, sie wären aufgrund ihres Geschlechts unrein, endgültig überwunden worden, schreibt Scaraffia.
Lucetta Scaraffia spricht hier nun nicht von Priesterinnen, sondern "nur" von Ministrantinnen. Aber sie benutzt Formeln der "Befreiungsbewegungen" der 60er. Es geht um "Gleichheit" und die immer wieder von feministischer Seite aufgestellte - unzutreffende - Behauptung, Frauen seien deshalb nicht zum Altardienst zugelassen, weil die Kirche sie als unrein einstufe. Das ist O-Ton der
Womynpriest-Bewegung. Und ein Lieblingsthema des
Cafeteria-Catholicism.
Die Kategorien rein und unrein spielen in der katholischen Theologie keine wirkliche Rolle, auch wenn das so wunderbar in den Kontext der Frauendiskriminierung paßt, Christi Botschaft beinhaltet vielmehr gerade die Überwindung dieser Kategorien, die das Judentum so nachhaltig geprägt haben. Mikwen für christliche Frauen gibt es nicht. Rituelle Waschungen menstruierender Frauen entfallen.
Nun sind Ministrantinnen ja keine Priesterinnen. Dennoch muß man den Dienst von Ministrantinnen nach wie vor als nicht eindeutig "erlaubt" ansehen. Die Behauptung Scaraffias, 1994 sei die Zulassung vom Ministrantinnen "vom Vatikan erlaubt" worden, ist so nicht richtig. Der einschlägige Text der Gottesdienstkongregation von 1994 macht vielmehr deutlich, daß die Kongregation die Zulassung von Ministrantinnen zwar in Einzelfällen zuläßt, sie aber keineswegs gutheißt. So daß der Wortlaut des Artikels im "Osservatore" der von der Gottesdienstkongration gebilligten Auslegung des Can. 230 Abs. II c.i.c. widerspricht. Auch Can. 230 hält im übrigen daran fest, daß der Altardienst grundsätzlich männlichen Akolythen vorbehalten ist.
Can. 230 — § 1. Männliche Laien, die das Alter und die Begabung haben, die durch Dekret der Bischofskonferenz dafür bestimmt sind, können durch den vorgeschriebenen liturgischen Ritus für die Dienste des Lektors und des Akolythen auf Dauer bestellt werden, die Übertragung dieser Dienste gewährt ihnen jedoch nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung von seiten der Kirche.
§ 2. Laien können aufgrund einer zeitlich begrenzten Beauftragung bei liturgischen Handlungen die Aufgabe des Lektors erfüllen, ebenso können alle Laien die Aufgaben des Kommentators, des Kantors oder andere Aufgaben nach Maßgabe des Rechtes wahrnehmen.
§ 3. Wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt, weil für diese Dienste Beauftragte nicht zur Verfügung stehen, können auch Laien, selbst wenn sie nicht Lektoren oder Akolythen sind, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften bestimmte Aufgaben derselben erfüllen, nämlich den Dienst am Wort, die Leitung liturgischer Gebete, die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen Kommunion.
Es ist zunächst festzuhalten, daß der Dienst des Meßdieners dem Dienst des Akolythen entspricht, bei dem es sich ursprünglich bis zu diesem Konzil um eine der
niederen Weihen handelte. zuletzt eine der Weihestufen, die zum Amt des Priesters führten. Es ist weiter festzuhalten, daß der Dienst des hauptamtlichen Akolythen ausschließlich männlichen Personen vorbehalten ist. Es war nun die Frage, ob unter Laien im Sinne des Abs. II auch weibliche Laien zu verstehen seien, der Dienst also auch von Frauen geleistet werden könne. Nach einem langwierigen Abstimmungsprozeß erklärte der Präfekt der Gottesdienstkongregation am 15. März 1994, daß Can 230 II c.i.c.
so zu interpretieren sei:
- Canon 230 II hat einen permissiven und keinen regulativen Charakter: "Laici ... possunt". Aus diesem Grund kann die Erlaubnis (z.B. zum Altardienst von Frauen) die durch einige Bischöfe erteilt wird, keineswegs einen anderen Bischof binden. Tatsächlich liegt es in der Kompetenz jedes einzelnen Bischofs, und zwar begrenzt auf seine Diözese und nach Anhörung der Bischofskonferenz, sich ein sorgfältig begründetes Urteil über die notwendige Entscheidung zu bilden, mit Blick auf die geordnete Entwicklung des liturgischen Lebens in seiner eigenen Diözese.
- Der Heilige Stuhl respektiert die Entscheidung, die jeder einzelne Bischof aufgrund spezifischer örtlicher Gegebenheiten im Sinne von Can. 230 II getroffen hat. Gleichzeitig will der Heilige Stuhl aber daran erinnern, daß es sehr gute Gründe dafür gibt, der würdigen Tradition zu folgen, daß Jungen den Altardienst versehen. Es ist sehr wohl bekannt, daß dies zu einer beruhigenden Entwicklung bei den priesterlichen Berufungen geführt hat. Deshalb bleibt es eine Verpflichtung, solche (männlichen) Ministrantengruppen zu unterstützen.
- Wenn der Bischof in einigen Diözesen, auf Basis des Canon 230 II, aus bestimmten Gründen den Altardienst von Frauen erlaubt, muß diese Entscheidung den Christgläubigen im Lichte der zitierten Norm sorgfältig erklärt werden. Es soll dabei klargestellt werden, daß die Norm bereits allgemein angewandt wird, nämlich durch den Dienst von Frauen als Lektoren und dadurch, daß Frauen auch als Außerordentliche Kommunionspender eingesetzt werden dürfen sowie andere Funktionen ausüben, in Ausführung der Regelung des selben Canon 230 III.
- Es sei aber eindeutig klargestellt, daß die erwähnten liturgischen Dienste durch Laien "ex temporanea deputatione" nämlich aufgrund einer Entscheidung des Bischofs ausgeübt werden, ohne daß Laien, seien sie Männer oder Frauen, irgendeinen Anspruch auf die Ausübung dieser Dienste geltend machen können.
Als kleine Kritik eines pingeligen Juristen sei angemerkt, daß der Herr Präfekt in Ziffer 3. die Auslegungsregel des "a maiore ad minus" verletzt, indem er nämlich die in Abs. III zugelassene Ausnahme als Begründung für die weite Auslegung der in Abs. II normierten Regel nutzt.
Nun sind tatsächlich im progressiven Deutschland schon im Jahre 1965 "auf experimenteller Basis" weit vor dem Zeitpunkt einer verbindlichen Interpretation des erst im Jahre 1983 verabschiedeten Can 230 c.i.c. Meßdienerinnen eingesetzt worden. In Großstadtgemeinden ist der( männliche) Meßdiener fast schon eine Ausnahmeerscheinung geworden. In der Großstadtgemeinde, aus der ich in eine Landgemeinde umgezogen bin, wurden im vergangenen Jahr 11 Meßdienerinnen und nur ein einziger Meßdiener in ihren Dienst eingeführt.
Es war zu erwarten, daß junge Frauen in einer von Frauen dominierten Kirche (gibt es irgendeine Gemeinde, in der am Sonntag mehr Männer als Frauen den Gottesdienst besuchen?) sehr bald die jungen Männer dominieren. Mittlerweile liegt das Verhältnis weltweit, wie sich beim letzten Minstrantentreffen in Rom gezeigt hat, bei
60 zu 40 zugunsten der jungen Frauen.
Mir scheint, als drängten deshalb die jungen Frauen in ein Amt, daß nach wie vor "eigentlich"Männern vorbehalten ist, weil nichts verachtenswerter erscheint, als die "Rolle" einer Frau anzunehmen. Für junge Frauen gibt es keinerlei Angebote in der katholischen Kirche mehr, außer der, sich einer der nicht nur kryptofeministischen katholischen Frauenkampfbünde anzuschließen, deren vordringliches Ziel zu sein scheint, nach der - mit juristischen Tricks - eroberten Position des Girl Altar Boys als nächstes das Diakonat und als übernächstes das Frauenpriestertum zu erkämpfen.
Die "Zulassung" von Frauen zum Altardienst ist kirchenrechtlich ein höchst zwielichtiges Unternehmen, nicht geboren aus besserer Einsicht, sondern geboren aus blankem Opportunismus. Dieser Weg führt in die Irre. Die frauliche "Eroberung" des Altardienst trocknet eine der Quellen für priesterliche Berufungen aus. Wer das nicht glaubt, sollte sich mit den Gemeinschaften beschäftigen, die weibliche Altardiener nicht kennen. Weder die Pius- noch die Petrusbruderschaft kennt das Phänomen des Priestermangels. Auch die Bischöfe, die den Altardienst für Frauen untersagt haben - wozu sie kirchenrechtlich befugt sind - haben dies aus gutem Grund getan, vor allem um der Priesterberufungen willen. Und sie haben recht behalten.
Zum Bild: Elisha gilt als erster Acolyt, Diener des Propheten Elija.