Freitag, 23. Oktober 2009

Advocatus et non latro

   Ja. die Juristen. Der BGH hat es in der Entscheidung, die das BVerfG in der gestern zitierten Entscheidung aufgehoben hat, noch abgelehnt, die Regelung, nach der in der öfffentlich-rechtlichen Betriebsrente Hinterbliebenen von homosexuellen Lebenspartnern keine Hinterbliebenenrente gewährt wird, für verfassungswidrig anzusehen. Begründung:
Im Übrigen wertet die an den Familienstand geknüpfte rechtliche Bevorzugung von Verheirateten die Gemeinschaften gleichgeschlechtlicher Partner nicht ab, sondern behandelt sie ihrer Eigenart entsprechend. Die Begünstigung von Verheirateten dient der Förderung auf Dauer eingegangener heterosexueller Gemeinschaften im Hinblick auf die Fortpflanzung und Erziehung des eigenen Nachwuchses, einem für die Zukunft der Gesellschaft wesentlichen Anliegen, zu dem gleichgeschlechtliche Partnerschaften als solche auch im Hinblick auf die inzwischen bestehende Möglichkeit einer Kindesadoption (§ 9 LPartG i. d. F. vom 15. Dezember 2004) typischerweise nicht in gleicher Weise beitragen können. Demgemäß hat die Bundesregierung in einer Fragestunde des Deutschen Bundestags den Standpunkt vertreten, die Richtlinie schränke den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie nicht ein und gebiete keine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe (BT-PlProt. 14/ 86, S. 7938).
   Goldene Worte. Leider nicht golden genug, um den Ersten Senat des BVerfG, der auch schon das LPartG mit seiner rot-grün-liberalen Mehrheit durchgewunken hat, zu überzeugen.
   Reden wir also besser darüber, wie gute Juristen sein sollten. Sie sollten sein wie dieser hier, den der berühmte Maler Rogier van der Weiden proträtiert hat, Saint Ives von Tréguier, wo man ihm eine beeindruckende gotische Kathedrale im Flamboyant-Stil der Gotik errichtet hat. Auf seinem Epitaph liest man die Worte: "Sanctus Ivo erat brito, advocatus et non latro, res miranda populo." Sankt Ivo war Bretone, Advocat doch kein Dieb, ein Wunder dem Volk." 
    In den Augen des Volkes waren die römisch-rechtlich ausgebildeten Juristen und Advokaten, die im Sold der Reichen und Mächtigen standen, nichts als hinterhältige Diebe. 
   Ivo, der Patron der Advokaten und Juristen, der Beschützer der Armen, Witwen und Waisen war ein gerechter Richter und später Advokat. Die Witwen und Waisen, die unter dem Schutz des Heiligen Ivo stehen, werden das Urteil des Verfassungsgerichts ausbaden müssen. Auf die Kasse, die vorwiegend für die Witwen und Waisen eingerichtet wurde, haben nunmehr auch die Hinterbliebenen kinderloser Homosexueller Zugriff, ein Zugriff, der vorwiegend den Anspruch der Witwen und Waisen schmälern wird. 
   Saint Ives, priez pour nous. 
   Werde wohl nächstes Jahr wieder an der Wallfahrt des Heiligen Ivo teilnehmen.

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