Donnerstag, 22. Oktober 2009

Dammbruch für die Homo-Ehe

   Möglicherweise bedeutet die heutige Entscheidung des BVerfG, daß der Traum/Alptraum von der "Zerschlagung der bürgerlichen Ehe" als einer auf die Zeugung von Nachkommen ausgerichteten Verbindung eines Mannes und einer Frau Wirklichkeit geworden ist. In einer Entscheidung, in der es vordergründig nur um Rentenanwartschaften aus einer Betriebsrente geht, hat das Bundesverfassungsgericht erstmals entschieden, daß die Verfassung die Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften und "konventioneller" Ehen gebietet. Die Kernsätze:
Ein Grund für die Unterscheidung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft kann auch nicht darin gesehen werden, dass typischerweise bei Eheleuten wegen Lücken in der Erwerbsbiographie aufgrund von Kindererziehung ein anderer Versorgungsbedarf bestünde als bei Lebenspartnern. Nicht in jeder Ehe gibt es Kinder. Es ist auch nicht jede Ehe auf Kinder ausgerichtet. Ebenso wenig kann unterstellt werden, dass in Ehen eine Rollenverteilung besteht, bei der einer der beiden Ehegatten deutlich weniger berufsorientiert wäre. Das in der gesellschaftlichen Realität nicht mehr typusprägende Bild der „Versorgerehe“, in der der eine Ehepartner den anderen unterhält, kann demzufolge nicht mehr als Maßstab der Zuweisung von Hinterbliebenenleistungen dienen.

Umgekehrt ist in eingetragenen Lebenspartnerschaften eine Rollenverteilung dergestalt, dass der eine Teil eher auf den Beruf und der andere eher auf den häuslichen Bereich einschließlich der Kinderbetreuung ausgerichtet ist, ebenfalls nicht auszuschließen. In zahlreichen eingetragenen Lebenspartnerschaften leben Kinder, insbesondere in solchen von Frauen. Der Kinderanteil liegt bei
eingetragenen Lebenspartnerschaften zwar weit unter dem von Ehepaaren,  ist jedoch keineswegs vernachlässigbar.

   Damit hat die eigentlich irre Idee, daß Homo-"Ehen" - die "natürlich" kinderlos sind - zweigeschlechtlichen Ehen --die ebenso "natürlich" mit Kindern gesegnet sind - gleichzustellen sind, auch das deutsche Verfassungsgericht erfasst. Wenn die Juristen anfangen durchzudrehen, tun sie das meist hammelherdenweise.
   Saint Ives priez pour nous! Oder besser - schmeiß Hirn vom Himmel.
   Die schlichte katholische Lösung, daß eine Ehe, die nicht auf  Kinder ausgerichtet ist, nicht als solche bezeichnet werden kann - (und nach c.i.c. anulliert bar ist)  - ist den Damen und Herren RichterInnen nicht eingefallen. Ansonsten leben die Damen und Herren RichterInnen offenkundig in einer Welt, in der Kinder auf Flaschen gezogen und nach Entkorkung in der Einrichtung abgegeben werden. Nicht aufgefallen ist den Damen und Herren RichterInnen offenkundig auch, daß Kinder nicht in homosexuellen Partnerschaften "aufwachsen" gehört doch jeweils zu den bei SchwulLesbischen MütterVätern lebenden Kindern immer noch eine Dritte/r, der das Kind entweder gezeugt oder ausgetragen hat. Aber daß die Welt der Juristen nicht von dieser Welt ist, hab ich ja in mehr als 40 Jahren Studium und Berufspraxis oft genug leidvoll erfahren.
   Sind eben Juristen und auch sonst von beschränkter Natur.

5 Kommentare:

. hat gesagt…

danke für den hinweis.
irgendwie hilftzt mir in letzter Zeit nur noch *nonpraevalebuntnonpraevalebuntonpraevalebuntonpraevalebuntonpraevalebunt* aufzusagen.

Thomas hat gesagt…

Das keine Kinder in homosexuellen Partnerschaften aufwachsen ist nicht ganz richtig. Früher "normal" Verheiratete haben Kinder gezeugt und erst später ihre "wahre" sexuelle Orientierung entdeckt. Der "Konvertit" nimmt die Kinder dann in die "gleichgeschlechtliche" Beziehung mit. Das gibt es schon und es wachsen bereits mehrere tausend solcher Kinder in solchen Gemeinschaften auf. Im Grunde ist das nichts anderes, als eine zweite, diesmal kinderlose, Ehe.

Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich billige so etwas nicht, aber Ihre Argumentation lässt sich leicht aushebeln, weil auch die „normale“ Ehe längst nicht mehr der katholischen Definition genügt. Der Sündenfall war schon die Erlaubnis zur Scheidung und die gesellschaftliche Akzeptanz der „wilden Ehe“. Die mutwillige Zerstörung der Ehe, als Instrument globaler Bevölkerungspolitik, begann also viel früher. Das Urteil ist nur der erwartete Schlusspunkt.

Im Bundesrat liegt ein – aus meiner Sicht – viel gefährlicheres Papier zur Entscheidung vor: Dort soll ein Diskriminierungsverbot für sexuelle Orientierung ins Grundgesetz geschrieben werden. Das heißt nichts anderes, als das solche Blogeinträge in Zukunft möglicherweise strafbar werden, weil man jede Kritik daran unterbinden möchte. Das Szenario muss nicht Wirklichkeit werden, aber wozu sonst ein solcher Passus im Grundgesetz?

Johannes hat gesagt…

Daß Kinder mit homosexuellen Partnerschaften "aufwachsen" ist so in der Regel falsch. Es gibt da der Logik folgend immer noch eine Dritten, meist einen Dritten, den Vater nämlich. Aber das wichtigste Problem ist, daß das Gericht die Grundsätze der "Verallgemeinerung" auf den Kopf stellt. Daß IKinder mit homosexuellen Partner leben ist die Ausnahme, daß sie bei ihren leiblichen Eltern leben, die Regel.

Thomas hat gesagt…

Sowie in jeder "Patchwork-Family" eine dritte Partei am Katentisch sitzt. Der leibliche Vater, als Regel. Manchmal sind es noch mehr "Parteien". Das ist längst Realität.

Der Herr Alipius hat gesagt…

Mcp trifft den Nagel auf den Kopf. Ich habe es früher schon gesagt und sag's nochmal: Wenn man bedenkt, zu was die Ehe/Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten in Europa verkommen ist, dann darf man sich erstens nicht wundern und zweitens den Schwulen und Lesben keinen Vorwurf machen. Die schauen auf Scheidungsraten und Kinderanteil und denken sich 'Wenn so, dann wir auch!' Ist doch klar.