Die Begründung des BGH-Urteils, das mit dem Freispruch des Gesinnungstäters Wolfgang Putz endete, ist noch nicht bekannt. Daß ich offenbar nicht der einzige Jurist bin, der die Argumentationslinien des BGH eher verwirrend findet, beruhigt mich. Oliver Tolmein, einer der profiliertesten Kenner der Materie, hat in einem Artikel in der FAZ unter anderem ein Kurzporträt des schrecklichen Juristen abgeliefert, der dieses Urteil offenbar provozieren wollte. Bitte lesen.
Ich fröhne derweil meiner Lieblingsbeschäftigung, dem Ziehen von Verbindungslinien (vulgo:links). Nun. Wolfgang Putz ist einer der Lieblingsreferenten der "Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben." Die hält sich zwar auf ihrer Homepage mit weltanschaulich gefärbten links eher zurück, dafür wird von atheistischer Seite um so freudiger auf die Seite der DGHS verlinkt. Zu nennen sei hier die einst von Ernst Haeckel gegründete Freigeistige Aktion (ehemals Monistenbund), der Humanistische Pressedienst, Auch die Humanistische Union, der unsere allerliebste Justizministerin angehört (die das Urteil fast schon frenetisch begrüßt hat) bezieht sich immer wieder gerne auf die DGHS. Ihr Vorschlag zu einer Reform des § 216 ist sogar noch weit radikaler als die derzeitige Fassung § 1901a BGB.
Die Liste der Unterstützer des sogenannten Stünker-Entwurfs, auf dem das Urteil des BGH letztlich beruht, liest sich teilweise wie ein Who-is-who der postkommunistisch-jakobinischen Front, die sich hier bildet. Hervorzuheben sei unter anderem der "Antizionist" und Hamas-Versteher Dr. Norman Paech, die ehemalige Chefredakteurin und BuPräKandidatin Dr. Luc Jochimsen, der der HR das wohlbegründete Prädikat Rotfunk verdankte, natürlich die ehemalige Justizministerin Zypries, wie auch Frau Leutheuser-Schnarrenberger. Schon erstaunlich, wie solche Bündnisse funktionieren.
Antoine Wiertz, Suicide
2 Kommentare:
In nicht allzu ferner Zukunft werden die Krankenkassen die Giftspritze als Medizin gegen Alzheimer bezahlen.
Daß die aktive Sterbehilfe, die etwas anderes ist als die passive (auch wenn das vielleicht polemisch gerne gleichgesetzt wird), früher oder später erlaubt werden wird, glaube auch ich.
Die Frage aber, die hier zu entscheiden war lautete ganz einfach: wer hat mehr Verfügung über ein Leben: derjenige selbst, der es lebt oder eben andere.
Es wurde zugunsten des ersten entscheiden.
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